
Liebe SchülerInnen und LehrerInnen,
hier findet hier alles Wissenswerte zu Euren Rechten und Pflichten an Berliner Schulen, inklusive Auszüge aus dem Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.01.2004.
Auszüge aus einem Informationsblatt, herausgegeben von der GEW BERLIN
Schulrecht für LehrerInnen:
Rechte und Pflichten von SchülerInnen
Es ist ein Leitgedanke des neuen Schulgesetzes, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler stärker in das Schulleben einzubinden. Das kann nur gelingen, wenn die Informations- und die Beteiligungsrechte beider Gruppen gestärkt werden. Die Schule hat die Pflicht, SchülerInnen über ihre Beteiligungsrechte in der Schule zu informieren und sie bei Schulwegsentscheidungen zu beraten. Die Hauptlast dieser Verpflichtung liegt bei den Lehrkräften. Dabei geht es nicht nur um die reine Information; Lehrkräfte haben auch die Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aktiv zu unterstützen.
Zentrale Punkte dieser Informations- und Beratungspflicht sind:
• Information und Beteiligung bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts als Grundlage der demokratischen Schule;
• Information über die Kriterien der Leistungsbeurteilung, Versetzung, Kurseinstufung;
• Beteiligung bei der Planung von Wahl- und Wahlpflichtangeboten;
• Hinweis auf das Entscheidungsrecht der SchülerInnen bei der Auswahl und auf deren Pflicht zur Teilnahme an den gewählten Angeboten;
• ausführliche Information vor Schulwegsentscheidungen (Fremdsprachen, Oberschulzweig u.ä.)
• Vorbereitung auf individuelle Wahlentscheidungen bezüglich des weiteren Bildungsgangs;
• Information über die Mitwirkungsrechte.
Diese Informationen werden im Unterricht gegeben. Darüber hinaus haben Schülerinnen und Schüler das Recht auf individuelle Beratung und Information, z.B. in Sprechstunden,
• zu ihrer individuellen Lernentwicklung: Leistungsstand, -messung, -beurteilung;
• zu schulischen Entscheidungen wie Versetzung, Ordnungsmaßnahmen, sonderpädagogische Förderung;
• zur Vorbereitung auf individuelle Wahlentscheidungen bezüglich des Bildungsgangs (Fremdsprachen, Oberschulzweig....).
Weiterhin sind sie zu informieren über die Rechte und Mitarbeitmöglichkeiten in den Gremien, die über ihre eigene Klasse hinausgehen; das betrifft:
• die Gesamtschülervertretung der Schule,
• die Wahl des/der Schulsprechers/sprecherin,
• die Gremien des Bezirks (Bezirksschülervertretung, Bezirksschulbeirat) und
• die Landesgremien (Landesschülervertretung, Landesschulbeirat).
In der Schule gelten auch für SchülerInnen die bürgerlichen Grundrechte nach dem Grundgesetz; dabei sind zentral
• die Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 5 GG;
• die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit nach Art. 8 GG.
Aber SchülerInnen sind natürlich auch auf ihre Pflichten hinzuweisen: Die Schulpflicht der SchülerInnen beschränkt sich nicht auf die reine Anwesenheit, sie sind darüber hinaus zur aktiven Teilnahme am Unterricht einschließlich der Erledigung von Hausaufgaben verpflichtet!