Flucht & Asyl
Menschen auf der Flucht
Laut einem Bericht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR waren im Jahr 2023 weltweit 118 Millionen Menschen vertrieben oder auf der Flucht. Fast die Hälfte von ihnen sind Kinder. Menschen flüchten aus den verschiedensten Gründen: Zum Beispiel, weil sie in ihrem Herkunftsland verfolgt oder diskriminiert werden, weil es Kriege oder Armut gibt oder sie dort keine Perspektive haben. Zunehmend zwingt auch die Klimakrise Menschen zur Flucht. 70 Prozent fliehen in die Nachbarländer ihrer Herkunftsstaaten und versuchen dort zu überleben. Die Zahl der Menschen, die fliehen müssen, steigt seit Jahren an.
2023 haben besonders die verheerenden Konflikte im Sudan, in der Demokratischen Republik Kongo und in Myanmar die Zahlen in die Höhe getrieben; Millionen Menschen wurden durch heftige Kämpfe innerhalb des Landes vertrieben. Zudem wurden bis zu 1,7 Millionen Palästinenser*innen, und damit 75 Prozent der Bevölkerung, im Gazastreifen gewaltsam vertrieben, viele von ihnen mehrfach. Und in Syrien herrscht mit 13,8 Millionen Vertriebenen innerhalb und außerhalb des Landes nach wie vor die größte Vertreibungskrise der Welt. Die meisten Geflüchteten, die 2023 Deutschland erreichten, kamen aus Syrien, Afghanistan, der Türkei und der Ukraine.
Der Weg nach Europa
Bis auf wenige Ausnahmen gibt es für Flüchtlinge, die aus einem Land außerhalb Europas kommen, keine legalen Einreisewege. Zu diesen Ausnahmen gehört der Familiennachzug, der jedoch oft an bürokratischen Hürden scheitert und außerdem viele Jahre dauert, sowie sogenannte Resettlementprogramme, die einer Auswahl von Menschen ermöglichen, mit einem Visum nach Europa oder Deutschland zu kommen. Diese Programme sind aber äußerst selten und nur für eine sehr wenige verfolgte Menschen zugänglich.
Alle anderen Wege sind für Flüchtlinge äußerst gefährlich und brutal. Da die Europäische Union ihre Außengrenzen militärisch bewacht, kommt nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten weltweit – unter drei Prozent – überhaupt hier an. Häufig müssen Geflüchtete viel Geld an Menschen bezahlen, die die Flucht für sie organisieren. Das bedeutet aber auch, dass sie während der Flucht vollkommen von diesen Menschen abhängig sind. Für Frauen ist die Flucht besonders gefährlich, da sie häufig Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Auch Kinder sind sehr gefährdet, da sie abhängiger von anderen Menschen sind als Erwachsene und sich zudem gegen Gewalt, zum Beispiel von Grenzsoldat*innen, viel schlechter wehren können.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem
Und: Künftig soll der Weg nach Europa weiter erschwert werden. Denn im Mai 2024 hat das EU-Parlament der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt. Die europäischen Grenzen sollen noch strenger bewacht werden. Außerdem sollen Geflüchtete nach ihrer Ankunft in haftähnlichen Unterkünften untergebracht werden, auch Kinder und Jugendliche. Dort soll zunächst mit einem Screening-Verfahren geprüft werden, ob sie vorher schon ein anderes „sicheres“ Land durchquert haben. Nur wenn das nicht der Fall ist, sollen ihre Fluchtgründe geprüft werden. Ansonsten werden sie abgelehnt, egal aus welchen Gründen sie geflohen sind. Weil die EU nicht von funktionierenden Demokratien mit guten Schutzsystemen umgeben ist, werden außerdem die Kriterien massiv gesenkt, damit unsichere Staaten für sicher erklärt werden können. Künftig muss nicht mehr das ganze Land sicher sein; Teilgebiete sollen ausreichen.
Besonders dramatisch ist eine solche sogennante Zulässigkeitsprüfung in den Grenzverfahren – denn künftig soll über einen Teil der Schutzgesuche bereits an den EU-Außengrenzen entschieden werden. Dort werden Klagemöglichkeiten eingeschränkt und rechtliche Unterstützung nicht ausreichend vorhanden sein. So werden Abschiebungen in unsichere Drittstaaten und (Ketten-)Abschiebungen in die Verfolgung ins Herkunftsland möglich. Während Grenzverfahren bislang nur vier Wochen dauern dürfen, wird diese Zeit auf bis zu zwölf Wochen verdreifacht – mit Option einer Verlängerung auf 16 Wochen. Damit können Schutzsuchende nur für das Asylverfahren vier Monate an den Außengrenzen festgehalten, absehbar hinter Stacheldraht und Mauern. Denn während der Grenzverfahren sollen Schutzsuchende, obwohl sie eindeutig auf europäischem Territorium sind, als „nicht eingereist“ gelten. Auch die Praxis sogenannter Pushbacks, also der Zurückweisung an den Grenzen, wird eher zunehmen. Eine Krisenverordnung soll es Staaten ermöglichen, den Zugang zu einem Asylverfahren komplett auszuhebeln kann und Pushbacks als präventiven Grenzschutz legitimieren.
Ankommen in Europa – Die Dublin-III-Verordnung
Einmal in Europa angekommen, greift die sogenannte Dublin-III-Verordnung. Sie besagt, dass in der Regel jener europäische Staat für das Asylverfahren zuständig ist, den die Flüchtlinge zuerst betreten haben. Geografisch können das eigentlich nur EU-Außenstaaten sein, so wie Griechenland, Spanien oder Italien. Deutschland kann niemals als erstes Land in Europa betreten werden, weil es im Zentrum Europas liegt. Höchstens bei einer Einreise mit dem Flugzeug – doch dafür braucht man einen Pass und ein Visum, das Geflüchtete in der Regel nicht erhalten.
Die Lebensverhältnisse in den EU-Randstaaten wie Italien, Griechenland, Ungarn oder Bulgarien sind für Geflüchtete sehr schlecht. Häufig sind sie dort obdachlos oder werden inhaftiert, misshandelt und dürfen nicht zur Schule gehen oder arbeiten. Deshalb versuchen viele Geflüchtete, ungesehen und unregistriert durch diese Staaten durchzureisen und erst in Ländern wie Österreich, Deutschland, den Niederlanden oder Schweden einen Asylantrag zu stellen. Oder sie probieren, weiterzureisen, obwohl sie schon in einem EU-Randstaat registriert wurden. Wenn geflüchtete Menschen dann zum Beispiel in Deutschland einen Asylantrag stellen und festgestellt wird, dass sie schon in einem anderen EU-Staat registriert sind, kommen sie ins sogenannte „Dublin-Verfahren“. In dem wird erstmal versucht, sie in dasEU Land zurück zu „überstellen“ (zu bringen), in dem sie zuerst angekommen sind. Dafür haben die deutschen Behörden eine zeitliche Frist. Nur wenn die Überstellung in dieser Zeit nicht klappt oder andere Gründe (zum Beispiel gesundheitliche oder rechtliche) gegen die Rückführung sprechen, kommen sie ins deutsche Asylverfahren. Erst dann werden ihre Fluchtgründe angehört. Dieses Verfahren soll mit der GEAS-Reform noch verschärft und die Überstellungsfristen verlängert werden.
Statt Flüchtlinge aufzunehmen, sollen EU-Staaten schlicht Geld an außereuropäische Drittstaaten zur Flüchtlingsabwehr zahlen können. EU-Staaten, die Politik gegen Geflüchtete machen, können sich also freikaufen.
Asylverfahren in Deutschland
Wenn Geflüchtete einen Asylantrag gestellt haben, werden sie in Deutschland nach einem bestimmten Schlüssel einem Bundesland zugewiesen. Egal, ob sie im Dublin-Verfahren sind oder im deutschen Asylverfahren. Für die Geflüchteten ist dies wie ein Glücksspiel. Je nachdem, in welchem Bundesland sie untergebracht sind, müssen sie jahrelang in Asylbewerber*innenunterkünften leben oder dürfen sich eine Wohnung suchen. Davon hängt auch ab, ob sie Deutschkurse besuchen können, eine Ausbildung beginnen dürfen oder nicht. Sogar ob Abschiebungen, zum Beispiel nach Afghanistan oder in den Irak, stattfinden, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Nur in ganz seltenen Fällen wird Menschen im Asylverfahren erlaubt, selbst zu entscheiden, in welchem Bundesland sie leben möchten.
Auf eine Entscheidung warten
Haben Geflüchtete einen Asylantrag gestellt, werden sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu den Gründen für ihre Flucht befragt. Diese Anhörung dauert meist mehrere Stunden und ist für die Geflüchteten oft sehr anstrengend. Denn sie müssen darin alles, was sie erlebt haben – dazu gehören häufig auch Gewalt, Folter, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung oder Verfolgung – detailliert beschreiben und belegen oder glaubhaft machen.
Nach der Anhörung beginnt ein monate-, oft auch jahrelanges Warten auf die Entscheidung des BAMF. Dort werden drei Kategorien geprüft: Bestehen Voraussetzungen für die Gewährung eines Flüchtlingsschutzes (bei individueller Verfolgung durch den Staat), eines subsidiären Schutzes (zum Beispiel bei Bürgerkriegen) oder eines Abschiebeverbots (unter anderem bei humanitären Gründen)? Je nachdem, welchen Aufenthaltsstatus Geflüchtete erhalten, sind damit unterschiedliche Rechte verknüpft. Der Aufenthaltsstatus entscheidet beispielsweise darüber, ob man Familienangehörige nach Deutschland holen darf oder die Möglichkeit besteht, später ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Klagen im Asylverfahren
Wird der Asylantrag abgelehnt, können Geflüchtete dagegen klagen. Das können sie auch dann machen, wenn sie einen „höheren“ Schutzstatus erreichen wollen. Die Kosten für eine*n Anwält*in müssen sie in der Regel selbst übernehmen. Das ist häufig schwierig, da Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das ist weniger als das Bürgergeld ). Außerdem kann es auch dabei wieder monate- oder sogar jahrelang dauern, bis es zu einer mündlichen Verhandlung beim zuständigen Verwaltungsgericht kommt. Dort muss der*die Geflüchtete dann noch einmal alle Fluchtgründe detailliert beschreiben. Das ist nach vielen Monaten oder meistens Jahren oft nicht so einfach. Insbesondere traumatisierte Menschen, die schlimme Dinge erlebt haben, haben diese häufig verdrängt. Ein*e Richter*in entscheidet dann, ob die Erzählung glaubhaft ist und keine Widersprüche aufweist. Dann wird den Geflüchteten Schutz zugesprochen oder die Ablehnung des Asylantrags bestätigt. Rund ein Drittel der Geflüchteten erhält vor Gericht Recht.
Abschiebung und Duldung
Lehnt auch das Gericht den Asylantrag ab, wird die*der Geflüchtete*r aufgefordert, das Land zu verlassen. Geschieht das nicht, besteht die Gefahr einer Abschiebung – also einer erzwungenen Ausreise. Eine Abschiebung ist meist höchst traumatisch. Oft können sich die Menschen nicht von ihren Verwandten und Freund*innen verabschieden, viele haben schon lange in Deutschland gelebt und auch gearbeitet oder sind zur Schule gegangen.
Ist eine Abschiebung etwa aus gesundheitlichen, familiären oder organisatorischen Gründen nicht möglich, wird eine „Duldung“ (eine Aussetzung der Abschiebung) erteilt. Mit dieser dürfen Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Sie erhalten zum Teil nur noch sehr geringe finanzielle oder materielle Unterstützung, können Deutschland und oft nicht mal das Bundesland verlassen. Diese Situation ist für die Menschen ein Zustand voller Hoffnungslosigkeit, viele Geduldete leiden unter Depressionen. Für einige von ihnen gibt es die Möglichkeit, bei guten sogenannten „Integrationsleitungen“ (Sprache, Bildung, Arbeit) ein Bleiberecht zu erhalten. Für viele bleibt dieser Weg aber wegen sehr strenger Vorgaben versperrt.
In den zurückliegenden Jahren wurden die Gesetze für geflüchtete Menschen immer wieder verschärft, insbesondere beim Thema Abschiebungen. So können abgelehnte Asylbewerber*innen heute leichter und länger inhaftiert werden als vor einigen Jahren. Auch hat die Polizei mittlerweile das Recht, die Räume und Nebenräume von Personen, die abgeschoben werden sollen, zu betreten. Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss, den es eigentlich rechtlich bräuchte.
Flüchtlingsfeindlicher Diskurs
Auch der öffentliche Diskurs gegen geflüchtete Menschen wird immer härter geführt. Häufig werden Flüchtlinge zu Sündenböcken für soziale Probleme gemacht, etwa dafür, dass es nicht genug Wohnungen oder Kita-Plätze gibt. Auch dass sie nicht arbeiten wollten, wird oft unterstellt. Dabei könnten viele Geflüchtete bei Verwandten wohnen oder sich in dünner besiedelten Gebieten niederlassen – doch die Auflagen zwingen sie dazu, in Massenunterkünften und ihnen zugeteilten Regionen zu leben. Auch haben sie in den ersten Monaten ein Arbeitsverbot und danach nur beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In der Kriminalstatistik spiegelt sich die verschärfte Stimmung(smache) gegenüber Geflüchteten ebenfalls wieder. Die Angriffe auf geflüchtete Menschen wie auf ihre Unterkünfte haben in den zurückliegenden Jahren massiv zugenommen.
Nora Brezger arbeitet seit 2009 mit geflüchteten Menschen. Von 2011 bis 2023 arbeitete sie in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Berlin, derzeit bei PRO ASYL.