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AfD an Schulen: Einladen, oder nicht?

4. Juni 2024

Besuche von Parteivertreter*innen an Schulen sind in Wahljahren ein beliebtes Mittel politischer Bildung. Doch sollte, oder muss man, die AfD einladen?

© Wolfgang Borrs

Das Jahr 2024 ist ein Superwahljahr: Auf die EU-Wahlen folgen im September Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen, und Thüringen. Nächstes Jahr wird der Bundestag gewählt. In Schulen sind Wahlen oft Anlass, Parteivertreter*innen zur Diskussion zu bitten. Doch sollen – oder müssen – sie zu diesen Diskussionen auch die AfD einladen? Schließlich wurde sie vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. 

Die kurze Antwort lautet: Nein. Schulen sind in erster Linie einem demokratischen Bildungsauftrag verpflichtet. Sie sollen junge Menschen dabei begleiten, als mündige Bürger an der Demokratie mitwirken zu können. Festgehalten wird dieser Auftrag in Landesverfassungen, Schulgesetzen, Leitfäden und vielem mehr. Auch das Beamtenrecht, das Beamt*innen verpflichtet, sich unparteiisch zu äußern, bedeutet nicht, dass alle Parteien zu Veranstaltungen eingeladen werden müssen. Beamt*innen dürfen aber nicht dazu aufrufen, eine bestimmte Partei zu wählen, oder nicht zu wählen.

Die AfD stilisiert sich gern als Opfer, wenn sie nicht eingeladen wird. Dabei verweist sie auf die Verletzung eines „Neutralitätsgebots“, das sie oft dem Beutelsbacher Konsens zuschreibt. Dieser ist eine Selbstverpflichtung der Politischen Bildung – die allerdings gar kein „Neutralitätsgebot“ enthält. Sondern ein „Kontroversitätsgebot“, laut dem der Gesellschaft strittige Themen auch in der Bildung kontrovers dargestellt werden müssen. Das Courage-Netzwerk wehrt sich seit Jahren gegen die Falschbehauptung der AfD. Schon 2018 gaben Vertreter*innen der Bundeskoordination und der Landes- und Regionalkoordinationen eine gemeinsame Erklärung unter dem Motto #wirsindnichtneutral ab.

Allerdings gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen in den Ländern: Während Nordrhein-Westfalens Landesregierung schriftlich festgehalten hat, es bestehe „kein Anspruch jeder politischen Gruppierung auf Einladung“ ist die Lage in Rheinland-Pfalz eine andere: Dort gibt es einen jährlichen Schulbesuchstag, bei dem Landtagsabgeordnete aller Parteien mit Schüler*innen diskutieren sollen. 

In aller Regel muss die Schule selbst entscheiden, wie sie mit der Einladung zu Podiumsdiskussionen verfährt. Der Bundeskoordination Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage sind folgende Punkte wichtig: 

  1. Die AfD wird vom Bundesverfassungsschutz zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai bestätigt. Man muss sich also darüber im Klaren sein, dass mit ihren Politiker*innen Menschen in Schulen kommen können, die rechtsextreme, also menschenverachtende, Positionen vertreten.
  2. Es gibt Schüler*innen und weitere Schulmitglieder, die diese Positionen persönlich stark betreffen – etwa weil sie davon ausgehen müssen, dass die AfD, und damit eine parlamentarische Partei, sie gern des Landes verweisen, diskriminieren und/oder in ihren Grund- und Menschenrechten beschneiden würde. 
  3. Eine Entscheidung, ob die AfD eingeladen werden soll, muss im Vorfeld transparent und breit mit der Schulgemeinschaft, also auch mit Schüler*innen und Eltern, diskutiert werden – und nicht im kleinen Kreis der Fachlehrer*innen oder von der Schulleitung. Anderenfalls kann so eine Veranstaltung die Schulgemeinschaft spalten.
  4. Mit einer Diskussion auf Augenhöhe ist nicht zu rechnen: Viele AfD-Politiker*innen sind durch Rhetorikkurse sehr geschult. 
  5. Entscheidet eine Schulgemeinschaft, die AfD einzuladen, ist gute Vorbereitung das A und O. So können sich Pädagog*innen und Schüler*innen auf Schlüsselthemen vorbereiten, welche die AfD gern besetzt: Flucht, Asyl, Presse, Identität und Gender. Auch Paroli zu bieten lässt sich üben. Und: Außer Vorbereitung ist auch Nachbereitung wichtig.
  6. Auch die Frage „Muss es die große Bühne in der Aula sein, oder diskutieren wir besser im direkten Dialog in kleinen Gruppen?“ ist bedenkenswert. 
  7. Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus können einordnen, wen die AfD (womöglich) schickt. Wenn es starke Verbindungen in die Neonazi-Szene oder ähnliches gibt, stellt sich die Frage „Einladen oder nicht?“ gegebenfalls noch einmal neu.

In unserem aktuellen Themenheft Rechtsextremismus & Schule gibt es einen ausführlichen Text der Autorin Kathrin Hedtke zu der Frage „AfD einladen oder nicht?“.

Das Themenheft Rechtsextremismus & Schule der Bundeskoordination Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage: Bestellungen und Download

Weitere Informationen gibt es hier:

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD von der Amadeu Antonio Stiftung:  www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2019/08/AFD_Handreichung_web.pdf

Hinweise für politische Veranstaltungen an Schulen von der GEW Berlin: www.gew-berlin.de/gesellschaftspolitik/aktiv-gegen-rechts/politische-veranstaltungen-in-der-schule