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#wirsindnichtneutral

11. November 2024

Welche Rolle soll und darf Politik im schulischen Alltag, im Unterricht spielen? Immer wieder hören wir von Verunsicherung; erst recht, seit die AfD das Neutralitätsgebot instrumentalisiert. Doch dieses bedeutet nicht, dass Unterricht politisch neutral sein muss. 

Schon auf dem Bundeskongress 2018 gaben Vertreter*innen der Bundeskoordination und der Landes- und Regionalkoordinationen eine Erklärung unter dem Motto #wirsindnichtneutral ab. Darin heißt es: „Wir sind überparteilich, aber nicht wertneutral, denn unsere Haltung basiert auf Artikel 1 des Grundgesetzes: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.’ Sie ist gegründet auf den allgemeinen Menschenrechten und den Schulgesetzen der Bundesländer. Dem Beutelsbacher Konsens entsprechend setzen wir uns für eine humane Bildung und für eine diskriminierungsfreie Schulkultur ein, die sich aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit wendet.“

Die Bundeskoordination freut es, wenn Lehrkräfte aktiv ihrer Verpflichtung nachkommen, demokratische Werte zu vermitteln, und die Bundesländer ihnen den Rücken stärken. 

Kultusministerium in Sachsen

Dafür, was im Unterricht konkret möglich ist, gibt es ein aktuelles Beispiel aus Sachsen. Dort hatte die AfD in einer Kleinen Anfrage eine Lehrkraft diskreditiert. Diese hatte zum Thema Wahlen eine Grafik mit der Stimmverteilung von 18- bis 24-jährigen verteilt und die Bundeskoordinatorin zitiert: Als „dramatischsten Rechtsruck unter jungen Menschen, den die Bundesrepublik seit 1949 innerhalb einer Wahlperiode jemals erlebt hat“, hatte Direktorin Sanem Kleff die Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen vom 1. September bezeichnet. Eine Testaufgabe für die 10. Klasse lautete laut der Anfrage: „Werte die Statistik zur Landtagswahl aus, indem du a) mögliche Ursachen für das Wahlverhalten erläuterst b) auf deren Grundlage ein Konzept entwirfst, um diesem Trend entgegenzuwirken.”

Von der AfD nach dem „Erwartungsbild der Lehrerin“ gefragt, listete das Sächsische Kultusministerium eine Reihe Punkte auf, die mit einer solchen Frage thematisiert werden können: etwa die aktuelle Flüchtlings- und Migrationspolitik, Ost-West-Unterschiede und der Einfluss der Sozialen Medien. Das Ziel sei gewesen, Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, Argumentations- und Diskursfähigkeit nachzuweisen und sie zur Reflexion anzuregen: „Diese Zielrichtung war für alle Schülerinnen und Schüler offensichtlich, die an den Unterrichtseinheiten zum Thema teilgenommen haben.“ Eine Reihe weiterer AfD-Fragen nach dem „eigentlichen Anliegen“ und inwieweit einer Lehrerin, die „zur Bewertung von Schülerleistungen politische Meinungen einer ihr genehmen Richtung ins Kalkül zieht, die Erziehung von jungen Menschen zu selbst denkenden, mündigen Bürgern zugetraut werden“ beantwortet das Ministerium nicht: „Das Fragerecht dient nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten.“

Kultusministerin in Niedersachsen

In Niedersachsen ging im Mai ein Rundschreiben von Kultusministerin Julie Willie (Grüne) an Schüler*innen und Erziehungsberechtigte. Darin heißt es: „Richtig ist, dass in Schule und Unterricht Meinungen und Pluralität zum Ausdruck kommen müssen – immer auch in einer kontroversen Darstellung. Es ist wichtig, demokratie- und menschenfeindliche Positionen zu thematisieren und die damit verbundenen Gefahren für den gesellschaftlichen Frieden aufzuzeigen. Gerade vor dem Hintergrund der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und menschenrechtlicher Verpflichtungen ist es aber unzulässig, aus diesem Kontroversitätsgebot oder der Neutralitätspflicht die Notwendigkeit abzuleiten, ausgrenzende oder andere menschenverachtende Positionen, die sich direkt oder indirekt gegen die im Grundgesetz garantierten Werte wenden, als gleichberechtigte legitime politische Positionen darzustellen. Bildung und insbesondere politische Bildung ist nicht in dem Sinne neutral, dass sie wertneutral wäre.“ 

Und: Von einer „Kampagne“ der AfD – in diesem Fall mit einem Meldeportal „Neutrale Lehrer“ – „dürfen sich Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte nicht irritieren und nicht einschüchtern lassen.“