Parteien und Schulbesuche
Am 23. Februar wird der Bundestag neu gewählt. In Schulen sind Wahlen oft Anlass, Parteivertreter*innen zur Diskussion zu bitten. Doch sollen – oder müssen – zu diesen Diskussionen alle Parteien eingeladen werden, also auch rechtsextreme?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Schulen sind in erster Linie einem demokratischen Bildungsauftrag verpflichtet. Sie sollen junge Menschen dabei begleiten, als mündige Bürger an der Demokratie mitwirken zu können. Festgehalten wird dieser Auftrag in Landesverfassungen, Schulgesetzen, Leitfäden und vielem mehr. Auch das Beamtenrecht, das Beamt*innen verpflichtet, sich unparteiisch zu äußern, bedeutet nicht, dass alle Parteien zu Veranstaltungen eingeladen werden müssen. Beamt*innen dürfen aber nicht dazu aufrufen, eine bestimmte Partei zu wählen oder nicht zu wählen.
Allerdings gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen in den Ländern: Während Nordrhein-Westfalens Landesregierung schriftlich festgehalten hat, es bestehe „kein Anspruch jeder politischen Gruppierung auf Einladung“ ist die Lage in Rheinland-Pfalz eine andere: Dort gibt es einen jährlichen Schulbesuchstag, bei dem Landtagsabgeordnete aller Parteien mit Schüler*innen diskutieren sollen.
In aller Regel muss die Schule selbst entscheiden, wie sie mit der Einladung zu Podiumsdiskussionen verfährt. Der Bundeskoordination Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage sind folgende Punkte wichtig:
- Wer Vertreter*innen einer rechtsextremen Partei einlädt, muss sich darauf einstellen, dass diese menschenverachtende Positionen vertreten. Und: Es gibt Schüler*innen und weitere Schulmitglieder, die diese Positionen persönlich stark betreffen – etwa weil sie davon ausgehen müssen, dass eine parlamentarische Partei sie gern des Landes verweisen, diskriminieren und/oder in ihren Grund- und Menschenrechten beschneiden würde.
- Eine Entscheidung, welche Parteien eingeladen werden sollen, muss im Vorfeld transparent und breit mit der Schulgemeinschaft, also auch mit Schüler*innen und Eltern, diskutiert werden – und nicht im kleinen Kreis der Fachlehrer*innen oder von der Schulleitung. Anderenfalls kann so eine Veranstaltung die Schulgemeinschaft spalten.
- Mit einer Diskussion auf Augenhöhe ist nicht zu rechnen: Viele rechtsextreme Politiker*innen sind durch Rhetorikkurse sehr geschult.
- Entscheidet eine Schulgemeinschaft, eine rechtsextreme Partei einzuladen, ist gute Vorbereitung das A und O. So können sich Pädagog*innen und Schüler*innen auf Schlüsselthemen vorbereiten: Flucht, Asyl, Presse, Identität und Gender. Auch Paroli zu bieten lässt sich üben. Und: Außer Vorbereitung ist auch Nachbereitung wichtig.
- Auch die Frage „Muss es die große Bühne in der Aula sein, oder diskutieren wir besser im direkten Dialog in kleinen Gruppen?“ ist bedenkenswert.
- Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus können einordnen, wen die entsprechende Partei (womöglich) schickt. Wenn es starke Verbindungen in die Neonazi-Szene oder ähnliches gibt, stellt sich die Frage „Einladen oder nicht?“ gegebenenfalls noch einmal neu.
In unserem aktuellen Themenheft „Rechtsextremismus & Schule“ gibt es einen ausführlichen Text der Autorin Kathrin Hedtke zu der Frage.
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